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Top-Thema  |  23.07.2012 

"Bioblatt" soll für Durchblick sorgen

EU-Biosiegel ist seit 1. Juli Pflicht

Auf über 65.000 Produkten prangt derzeit das sechseckige Biosiegel. Vor zwei Jahren hat sich ein weiteres Symbol hinzugesellt: Ein geschwungenes Blatt aus zwölf weißen Sternen auf hellgrünem Hintergrund. Dieses EU-weit gültige Biosiegel zeigt an, ob ein Lebensmittel die EU-Rechtsvorschriften ökologischer Herstellung erfüllt. Seit 01. Juli 2012 müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel nun verpflichtend mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet sein. 

Produkte mit EU-Biosiegel / Quelle: dpa

Produkte mit EU-Biosiegel

Seit 01. Juli Pflicht: das EU-Biosiegel in Blattform

(20.07.2012 Quelle: dpa)

EU-Biosiegel soll für Durchblick sorgen

Ein Blatt aus weißen Sternen zeigt an, ob ein Lebensmittel die EU-Rechtsvorschriften ökologischer Herstellung erfüllt. Seit 1. Juli 2012 müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel damit gekennzeichnet sein.

(23.07.2012)

Es war zu bekannt, um einfach von der Bildfläche verschwinden zu können: Das sechseckige staatliche Biosiegel wurde im September 2001 in Deutschland eingeführt und war Wegbereiter eines Biomarktes für die breite Masse: Der Biomarkt erlebte einen Boom und Bio-Lebensmittel waren fortan sogar im Discounter erhältlich. Schnell stieg die Zahl der Produkte, die sich mit dem Siegel schmücken wollten und es wurde zu einem der prominentesten Erkennungszeichen für Öko-Erzeugnisse. Die Verwendung des blattförmigen EU-Biosiegels ändert nichts an der Nutzung des bekannten sechseckigen Biosiegels. Dieses darf künftig auch weiterhin auf Bio-Produkten geführt werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden.

Als EU-weit einheitliche Kennzeichnung soll das Bioblatt es Europas Verbrauchern erleichtern, Bio-Lebensmittel auch im EU-Ausland eindeutig zu erkennen. Das alte EU-Biosiegel mit der Ähre auf blauem Grund hatte sich zumindest in Deutschland nie wirklich durchgesetzt. Das EU-Logo muss nur auf verpackten Bio-Lebensmitteln angegeben werden. Lose, unverpackte Bioware ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Code gibt Aufschluss

Neben dem „Bioblatt“-Siegel muss auch der Code für die Öko-Kontrollstelle prominent platziert werden. Sie besteht aus einem Länderkürzel (etwa „DE“ für Deutschland), drei Buchstaben (in Deutschland ÖKO) und drei Ziffern, hinter denen sich die Kontrollstelle verbirgt. Unter dem Code muss ein Hinweis stehen, ob die Rohstoffe aus einem EU-Land oder einem Drittstaat kommen.

Kriterien weiter gültig

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Biosiegels sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutschen Biosiegel. Die mit ihm gekennzeichneten Produkte erfüllen demnach nur die Mindestanforderungen der so genannten EU-Öko-Verordnung. So müssen die Lebensmittel zum Beispiel zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Außerdem müssen die Tiere artgerecht gehalten werden.

Darüber hinaus erfüllen Bioprodukte der deutschen Anbauverbände einen höheren Standard. Dazu gehören Bioland, Demeter, Naturland, Bio-Kreis e.V., Eco Vin, BioPark, Ökosiegel, Gäa und Anog. Bei ihnen muss neben den Anforderungen der EU-Verordnung zum Beispiel auch auf eine vielfältige Fruchtfolge geachtet werden, damit der Boden nicht auslaugt. Auch der komplette Betrieb muss auf Bio umgestellt werden, der Einsatz von Gülle ist verboten und mindestens die Hälfte des Tierfutters muss vom eigenen Hof stammen.

Staatliches deutsches Biosiegel / Quelle: dpa
Das neue muss drauf, dass alte darf bleiben: deutsches Biosiegel (Quelle: dpa)

Wie werden Bio-Produkte kontrolliert?

Auch Öko-Lebensmittel unterliegen der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Zusätzlich muss sich jeder Betrieb – ob Landwirt, Verarbeiter oder Importeur – der jährlichen Kontrolle nach EU-Verordnung unterziehen. Das heißt, der Landwirt muss über Zukauf und Verwendung von Düngemitteln, Bodenverbesserern und Saatgut Auskunft geben. Über die Tiere werden Haltungsbücher geführt, in denen Kauf und Verkauf der Tiere, Futter, Krankheitsvorsorgemaßnahmen und Tierarztbesuche dokumentiert sein müssen.

Zusätzlich führt zum Beispiel das Land Baden-Württemberg ein so genanntes Öko-Monitoring durch: Mit einem speziellen Überwachungsprogramm werden ökologisch erzeugte Lebensmittel systematisch auf Rückstände von Pestiziden, gentechnische Veränderungen oder Bestrahlung untersucht. Ziel des Monitorings ist, Verbrauchertäuschungen besser zu erkennen und das Vertrauen in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel zu stärken.

Geschützte Begriffe

Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind gesetzlich geschützt. Auch Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten, so genannten Drittländern, unterliegen den Kontrollen, die von einer Öko-Kontrollstelle überwacht werden. Auch sie müssen den gleichen Anforderungen genügen wie Produkte aus heimischer Öko-Herstellung. Allerdings stellt sich bei vielen Import-Öko-Produkten die Frage, ob lange Transportwege und die damit verbundene Umweltbelastung mit dem Geist umweltverträglicher Herstellung vereinbar sind.

Öko-Produkte erkennen

Für den Verbraucher ist es oftmals schwierig zu unterscheiden zwischen einem richtigen "Biosiegel" und Etikettierungen, die nur scheinbar Umweltbewusstsein und Öko propagieren. Folgende Schlagworte lassen nicht unbedingt auf Öko-Produkte schließen:

• Alternativ
• Auf Gründünger gewachsen
• Biologische Schädlingsbekämpfung
• Naturgedüngt
• Gewachsen ohne Chemie
• Kontrollierter Anbau
• Naturnahe Verfahren beim Umweltschutz
• Nicht chemisch behandelt
• Nicht gespritzt
• Aus umweltschonendem Anbau
• Unbehandelt

23.07.2012

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